Hamburg hebt wie andere Bundesländer auch nun endgültig die Maskenpflicht auf (Ausnahme sind öffentliche Verkehrsmittel und manche öffentlichen Gebäude). Masken dürfen, müssen aber nicht getragen werden.  Die BSB schreibt dazu: /Es/ gilt es nun, einen Weg zu finden, um das Auslaufen der pandemischen Lage und den Wunsch vieler vor allem junger Menschen nach
„Normalität“ mit den Sorgen der Menschen vor einer Infektion in Einklang zu bringen.
Das gilt auch für das allgemeine Schulleben. Künftig dürfen wieder alle Personen, insbesondere die Sorgeberechtigten, wie vor der Pandemie das Schulgelände betreten.

Die Verpflichtung für Schüler, sich zweimal in der Woche testen zu lassen, bleibt bestehen, ebenso die Isolationspflicht nach positivem Corona-Test. Das Lüften während des Unterrichts gilt weiterhin, ist aber nicht mehr an die 20-Minuten-Regel gebunden. Ebenso werden weiterhin die Luftfilter eingesetzt.

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