Springen
Präambel
Die OPS beschult eine besondere Schülerschaft. Ein Schwerpunkt liegt auf besonders und hoch begabten Minderleistern.
Die individuellen Leistungsmöglichkeiten einer Schülerin oder eines Schülers werden anhand von Beobachtungen, Gesprächen, Fragebögen und besonderen schulischen Leistungen, beispielsweise Präsentationen, eingeschätzt.
Kommt das Gesamtteam aus Lehrkräften, Beratungsteam und Schulleitung zu der Einschätzung, dass eine besondere Förderung bis hin zum Überspringen einer Klassenstufe sinnvoll sein könnte, wird zunächst das Drehtürmodell eingesetzt. Dabei nimmt die Schülerin oder der Schüler in einem oder mehreren Fächern am Unterricht einer höheren Klassenstufe bis hin zur Studienstufe teil.
Die Dauer dieser Erprobung richtet sich nach der individuellen Entwicklung. Die Lehrkräfte beobachten, wie die Schülerin oder der Schüler mit den Anforderungen der höheren Klassenstufe umgeht. Das Gesamtteam wertet die Erfahrungen gemeinsam aus.
Bestätigt sich die Einschätzung, dass die Schülerin oder der Schüler das eigene Leistungspotenzial durch das Überspringen einer Klassenstufe besser entwickeln kann, wird das weitere Verfahren eingeleitet.
Anlässe
Die Anregung zum Springen kann ausgehen von:
- der Schülerin oder dem Schüler,
- den Eltern,
- den Lehrkräften oder
- dem Beratungsteam.
Kriterien
Für die Entscheidung werden insbesondere berücksichtigt:
- das individuelle Leistungspotenzial sowie
- pädagogische und persönliche Gründe, die einen Wechsel in die nächsthöhere Klassenstufe für die weitere Entwicklung sinnvoll erscheinen lassen.
Zunächst findet ein ausführliches Beratungsgespräch mit der Schülerin oder dem Schüler, den Eltern, der Tutorin oder dem Tutor und der Schulleitung statt. Gemeinsam wird geprüft, ob das Überspringen einer Klassenstufe aus Sicht aller Beteiligten sinnvoll ist.
Die Eltern werden darauf hingewiesen, dass das Überspringen einer Klassenstufe eine spätere Rückstufung unter Umständen ausschließen kann.
Stimmen alle Beteiligten dem weiteren Verfahren zu, stellen die Eltern einen formlosen schriftlichen Antrag, in dem sie den Wunsch nach dem Überspringen begründen.
Nach Eingang des Antrags wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine außerordentliche Zeugniskonferenz einberufen. Entscheidet diese positiv, wechselt die Schülerin oder der Schüler zunächst für zwei Monate auf Probe in die nächsthöhere Klassenstufe.
Nach Ablauf der Probezeit entscheidet die Lehrerkonferenz endgültig über den Verbleib in der neuen Klassenstufe. Die Entscheidung wird den Eltern schriftlich mitgeteilt.









