Heute hat die Behörde für Schule und Berufsbildung einen neuen Muster-Hygieneplan veröffentlicht, in dem unter § 12 noch einmal ausdrücklich erwähnt wird, welche Bedingungen an Eltern und andere fremde Besucher der Schule gestellt werden: „Eltern und schulfremde Personen müssen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude eine medizinische Maske tragen. Die Eltern werden zudem gebeten, ihre Kinder vor dem Schulgebäude zu verabschieden oder in Empfang zu nehmen. Sie melden sich im Schulbüro der Schule an, wenn sie ein Gespräch mit einer Lehrkraft in der Schule führen möchten.“

Bitte halten Sie diese Regel ein, vielen Dank.

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