Der Hamburger Senat hat am Donnerstag, den 01.04.2021, eine Testpflicht zu Unterrichtsbeginn für alle Schülerinnen und Schüler erlassen, die am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung teilnehmen. Diese Testpflicht erstreckt sich auf zweimaliges Testen während der Woche, bei Anzeichen von Krankheitssymptomen auch darüber hinaus. Zudem werden alle Prüflinge an jedem Prüfungstag morgens getestet. Verweigern Schüler*innen den Test, werden sie im Distanzunterricht unterrichtet.